Mit mehr Durchsicht zur Diagnose…

Nervenultraschall

Nerven-Ultraschall ermöglicht eine detailgenau Darstellung der peripheren Nerven

Zur Beurteilung der Nervenfunktion bzw. einer Nervenfunktionsstörung wird in der Routinediagnostik vor allem die Elektroneurographie  – mit Messung der Nervenleitgeschwindigkeit und der fortgeleiteten Impulsmenge – durchgeführt. 

Nervenfunktionsstörungen können beispielsweise durch Druck von außen auf den Nerven ausgelöst werden. Mögliche Ursachen sind degenerative Veränderungen (Ganglion, Knochenverdickung, Arthrose), gutartige Tumoren der Nerven (Neurom), Gefäßmissbildungen mit Nervenkompression (Angiome), Entzündungen oder auch Narbenbildung nach Verletzungen oder Operationen und auch Frakturen mit Knochenfehlstellung. 

Das Aussehen des Nervens sowie mögliche krankhafte Veränderungen im Nachbarbereich des Nerven können mittels Ultraschall detailgenau (Auflösung unter 1 mm) und vor allem zeitnah dargestellt werden. 

Wenn auffällige Veränderungen zu erkennen sind, können diese direkten Einfluss auf die Therapiemöglichkeiten haben oder weitere erforderliche diagnostische Schritte nach sich ziehen.     

Besonders geeignet für den Nervenultraschall sind die Nerven die nicht zu sehr in der Tiefe liegen. Am Arm sind das der Nervus medianus und Nervus ulnaris und am Bein der Nervus peroneus und Nervus tibialis im Bereich des Knies sowie Nerven die am Sprunggelenk und Fuß verlaufen.


Die Ultraschalluntersuchung der Nerven ist keine reguläre Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Falls Sie die Zusatzuntersuchung zur genaueren Beurteilung der Nervenveränderung wünschen, bieten wir Ihnen diese als Selbstzahlerleistung an. 

Die Kosten belaufen sich auf insgesamt € 37,-.

Berechnung entsprechend der Gebührenordnung für Ärzte:
GOÄ-Ziffer 410: Ultraschall Nerven und
GOÄ-Ziffer 420: Ultraschall weitere Organe (Muskeln, Sehnen und Bindegewebe)

Wenn Sie Interesse an der Nervenuntersuchung mittels Ultraschall haben, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.